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Die ÖNORM B 1300 – Die Verantwortung des Hausverwalters

Hausverwalter, Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften haben besonders dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Objektsicherheitsprüfungen müssen als Bestandteil der Verkehrssicherungspflichten für Wohngebäude angesehen werden. Bedingt durch die erstmalige Auflage der ÖNORM B 1300 mit 1.11.2012 besteht für diese Kontrollen ein so genannter Stand der Technik.

Im Schadensfall kann der Entlastungsbeweis des Hausverwalters, Liegenschaftseigentümers oder der Eigentümergemeinschaften nur gelingen, wenn der Beweis erbracht werden kann, dass alle zur Gefahrenabwehr erforderliche Sorgfalt aufgewendet wurde und Vorkehrungen getroffen wurden, um diese Gefahren zu ermitteln und zu beseitigen.

Die ÖNORM B 1300 liefert dazu nützliche Checklisten zur Prüfung der Objektsicherheit.

Die ÖNORM B 1300 enthält eine Gliederung in vier Fachbereiche

  • Technische Objektsicherheit,
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz,
  • Gesundheits- und Umweltschutz sowie
  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren.