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Brandgefahren Heissarbeiten TRVB 104 O 2017
Die TRVB 104 O 2017 definiert notwendige Maßnahmen im Zuge von Heissarbeiten.
Die Option der vorherigen prTRVB 104 O 2014 „vereinfachtes Freigabeverfahren“ ist nicht mehr Inhalt und somit nicht zulässig.
Die TRVB 117 O sieht auch ein eigenes Sonderseminar für die TRVB 104 vor: Um eine realistische Einschätzung des Brandrisikos vornehmen zu können, sowie als Nachweis einer besonderen brandschutztechnischen Ausbildung, wird jenen Personen, welche Feuer- und Heißarbeiten freigeben, überwachen oder ausführen, empfohlen, die Ausbildung „Feuer- und Heißarbeiten“ zu absolvieren. Damit soll das Personal in der Lage sein, das Risiko einer Brandentstehung bei Feuer- und Heißarbeiten auf ein Minimum reduzieren zu können.
Auf Grund der feuerpolizeilichen Vorschriften und der Versicherungsbedingungen des Feuerversicherers besteht ohnehin die grundsätzlichen Verpflichtungen zur Verhinderung einer Brandentstehung sowie der Schadensminimierung durch eine Verhinderung bzw. Verzögerung einer weiteren Brandausbreitung. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann zu verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen führen.
Eine Nichteinhaltung der Versicherungsbedingungen kann im Brandfall zur Reduktion der Versicherungsleistung oder sogar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.