Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz (in weiterer Folge kurz BFBU). Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der BFBU ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Mitgliedschaft bei der BFBU
Bei allen Dienstleistungen der BFBU wird man mit Auftragserteilung automatisch außerordentliches Mitglied. Mit der Beauftragung bzw. Bestellung erklärt der Kunde, dass er damit einverstanden ist. Ein Ausschluss aus dieser Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden. Es besteht jedoch kein Recht darauf, das bezahlte Entgelt für geleistete Tätigkeiten zurückzufordern.
3.) Ausbildung durch die BFBU
Eine Teilnahme an einem von der BFBU angebtenen Kurs ist nur nach Anmeldung sowie nach Erlag der gesamten Kurskosten möglich.
4.) Anmeldung
Die Anmeldung eines Kursteilnehmers ist mittels Ausbildungsauftrags, vollständig und firmenmäßig unterfertigt, an die BFBU zu senden. Anmeldungen, welche fernmündlich, schriftlich, mittels Telefax, E-Mails oder durch Online-Buchung erfolgen, sind von der BFBU schriftlich zu bestätigen. Die Zahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in bar oder auf das Konto:
Volksbank Wien AG
IBAN: AT434300030961200000
BIC: VBOEATWW
zu leisten.
5.) Nominierung von Ersatzpersonal
Sollte ein Kursteilnehmer zu dem angemeldeten Kurs nicht erscheinen können, besteht die Möglichkeit, unentgeltlich eine andere Person zu nominieren.
Diese Person muss der BFBU aus administrativen Gründen bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
6.) Umbuchungen
Umbuchungen seitens des Auftraggebers sind bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn unentgeltlich möglich.
Nach diesem Zeitraum gelten die Stornobedingungen der BFBU.
7.) Ausfall eines Kurses – Rücktritt durch die BFBU
Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die BFBU ebenfalls vom Ausbildungsvertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückerstattung des bis dahin einbezahlten Betrages. Die BFBU ist berechtigt, bis eine Woche vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
8.) Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der BFBU auf Aufforderung sämtliche für die Erbringung der beauftragten Leistungen notwendigen oder nützlichen Informationen zu erteilen, sämtliche Bezug habende Unterlagen (Baupläne, Bescheide etc.) vorzulegen und die uneingeschränkte Begehung der jeweiligen Örtlichkeiten und Räumlichkeiten zu ermöglichen. Die BFBU legt ihrer Leistung die vom Auftraggeber erteilten Informationen und vorgelegten Unterlagen Dritter (Baupläne, Einreichunterlagen etc.) zugrunde, welche die BFBU keiner gesonderten Prüfung unterzieht. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er aus diesem Umstand keine Haftung der BFBU ableiten kann und die BFBU nur dann eine Warnpflicht trifft, wenn die erteilten Informationen offenbar unrichtig und/oder die vorgelegten Unterlagen offenbar untauglich sein sollten. Die Pflicht der BFBU zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, welche seinerseits zur Leistungsausführung erforderlich sind. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über mögliche Hindernisse und Gefahren unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund von Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderlichen Energie- und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Sofern sich der Zeitaufwand der BFBU durch die Verletzung dieser genannten Verpflichtungen erhöhen sollte, hat der Auftraggeber die Mehrkosten dafür zu tragen.
9.) Stornobedingungen
Die Veranstaltung kann bei zu geringer Teilnehmeranzahl bis eine Woche vor Beginn abgesagt werden. Entrichtete Teilnahmegebühren werden dann rückerstattet. Für einen aufgrund einer durch die BFBU erfolgten Kursstornierung entstandenen Schaden haftet die BFBU nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei. Danach werden 30 % der Teilnahmegebühr verrechnet; ab vier Tage vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr verrechnet. Gerne akzeptiert die BFBU bei krankheitsbedingter Verhinderung eine/n ErsatzteilnehmerIn. Die Krankmeldung muss jedoch spätestens am ersten Kurstag bis 08.30 Uhr unter Tel.: (01) 7065500 erfolgen. Wird ein vereinbarter Termin für Beratungstätigkeiten bzw. Überprüfungstätigkeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, abgesagt oder verschoben, werden dem Auftraggeber folgende Gebühren in Rechnung gestellt. Bei einer kurzfristigen Absage/Verschiebung von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 20 % der veranschlagten Kosten laut Angebot. Bei einer kurzfristigen Absage/Verschiebung von weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 40 % der veranschlagten Kosten laut Angebot.
10.) Haftung
Die BFBU haftet nur für solche Schäden, die dem Auftraggeber von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden. Die BFBU haftet nicht für Nichterfüllungs- oder Schlechterfüllungsschäden, wenn diese auf eine der in Punkt 8. dargelegten Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen haben. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der BFBU innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Die angemessene Frist entspricht im Allgemeinen einem Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden. Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist. Vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung bzw. Haftung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft (einschließlich vereinbarter Dateiformate) von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Kostenvoranschläge der BFBU sind ohne Gewähr.
11.) Rechnungslegung, Leistungsumfang
Alle Beträge sind – wenn nicht ausdrücklich anders festgehalten – in der Währung „Euro“ ausgewiesen. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist in keinem Fall zulässig. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das Konto
Volksbank Wien AG
IBAN AT434300030961200000
BIC VBOEATWW
zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 10 % (p. a.) zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
12.) EDV-Erfassung
Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass die angegebenen Daten laut der Datenschutzgrundverordnung EDV-mäßig erfasst und bearbeitet werden.
13.) Gerichtsstand
Für Verträge zwischen Auftraggeber und der BFBU ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Im Falle von Streitigkeiten zwischen der BFBU und dem Auftraggeber wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Schwechat festgelegt.
Schwechat, Jänner 2018