Brandschutzpass
Ihr Antrag auf einen Brandschutzpass (Nur für BFBU-Kunden)
Der Brandschutzpass ist österreichweit gültig
Seit dem Inkrafttreten der TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) O 117 (01.01.2001) werden für ausgebildete Brandschutzwarte (BSW) sowie Brandschutzbeauftragte (BSB) Brandschutzpässe ausgestellt.
Gültigkeitsdauer – 5 Jahre
Für BSB ist die Gültigkeitsdauer des Brandschutzpasses mit fünf Jahren begrenzt. Nach einem Fortbildungsseminar, welches von einer anerkannten Schulungseinrichtung abgehalten wurde, können BSW oder BSB einen Brandschutzpass beantragen. Dem Antrag müssen ein Passfoto sowie Unterlagen über die durchgeführte Ausbildung beiliegen, ebenso Teilnahmebestätigungen von Fortbildungsseminaren.
Alle BSW oder BSB, welche einen älteren Pass besitzen, können ebenfalls einen neuen Pass beantragen. Der alte Pass war nur noch gültig bis 2004.
Kosten
Wir haben die Ausstellungskosten für den Brandschutzpass gesenkt:
EUR 25,00 zzgl. MwSt.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie umgehend Ihren persönlichen Brandschutzpass an die von Ihnen angegebene Adresse zugeschickt.