News

Wenn’s draußen kalt wird…

In den Wintermonaten steigen die Einsatzzahlen der Feuerwehren.

Denn wenn’s draußen kalt ist, wird natürlich drinnen mehr geheizt.

Kleine Ursache große Wirkung Dabei sollte man jedoch Folgendes beachten:

  • Die Heizungsanlage und die Kamine regelmäßig von einem Fachmann überprüfen lassen.
  • Brennmaterialvorräte nicht zu nahe an der Brennstätte lagern.
  • Heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen einfüllen.

Für romantische Stunden ist ein offener Kamin übrigens zwar eine feine Sache, sein Heizwert allerdings ist eher gering. Immer mehr Hausbesitzer gehen deshalb dazu über, statt dieser offenen Feuerstelle einen geschlossenen, so genannten Kaminofen zu installieren. Solche Stücke werden nicht nur im Fachhandel, sondern mittlerweile auch flächendeckend in Baumärkten angeboten. Dort gibt es auch (abgepackt) kleine Gebinde Kaminholz, doch wer rechnet, kauft den Raummeter auf dem freien Markt. Dort kostet er je nach Aufbereitung und Trocknungsgrad zwischen 25 und 60 Euro.

Regeln für Heizen mit Holz, dann klappt’s auch mit dem Nachbarn

Viele Menschen machen es sich jetzt kuschelig – vor ihrem Kamin. Das allerdings nicht immer zur Freude der Nachbarn, denn offene Kamine können, zumal wenn sie unsachgemäß betrieben werden, Geruchsbelästigungen auslösen. Grundsätzlich verbieten kann man Kamine nicht, allerdings gibt es für Kaminbesitzer gewisse Voraussetzungen für den Spaß am Heizen mit Holz. Dieses muss auf jeden Fall trocken, also zirka zwei Jahre gelagert sein. Außerdem darf ein offener Kamin eine Dauerheizung nicht ersetzen. Gerichte haben in den vergangenen Jahren entsprechende Urteile erlassen. Danach darf ein Kamin etwa acht bis zehn Mal im Monat für jeweils vier bis sechs Stunden brennen. Die Einhaltung dieser Verordnung wird vom jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister überprüft.

Apropos Baumärkte:

Für den, der weder ein Haus noch einen Abzug für Kamin oder Kaminofen hat, dennoch aber nicht auf das Flair verzichten möchte, das Feuer nun mal seit Urzeiten vermittelt, für den haben Baumärkte durchaus Alternativen anzubieten, nämlich elektrisches Kaminfeuer. Das ist, anders als der Kaminofen, zwar nicht unbedingt ein Renner. Dennoch schafft das Elektro-Feuer durchaus Atmosphäre. Und eine gewisse Heizleistung habe es immerhin auch noch – bei zwei Wärmestufen entweder 900 oder 1800 Watt. Zum Vergleich: Beim Kaminofen sind es zwischen acht und elf Kilowatt.

Die Kälte ist auch die Ursache von vielen Wasserschäden

Wasserversorgung

Ein Haus ist durchzogen mit Rohren für die Wasserversorgung, die bei sehr kaltem Wetter auch mal einfrieren können. Das passiert insbesondere dann, wenn freiliegende Wasserleitungen in unbeheizten Räumen oder nahe bei unverschlossenen Öffnungen vorbeiführen. Der entstandene Eispfropf verhindert nicht nur den Wasserdurchfluss sondern kann auch das Rohr sprengen. Wenn die Leitung dann wieder auftaut, fließt das Wasser ungehindert aus.

Heizstrahler

Zum Schutz vor der Kälte und ihren Auswirkungen gibt die Feuerwehr folgende Empfehlungen:

  • Wenn Leitungen in ungeheizten Räumen nicht abgestellt werden können, Frostwächter einzubauen.
  • Heizkörper nie ganz abdrehen, auch nicht nachts oder während des Urlaubs.
  • Nicht benötigte Wasserleitungen in ungeheizten Räumen abstellen undentwässern.

Wasserleitungen

Hat man bemerkt, dass eine Wasserleitung eingefroren ist, muss rasch gehandelt werden. Als wirksamstes Mittel erscheint vielen der Einsatz einer Lötlampe oder eines anderen offenen Feuers. Dies ist zugleich aber auch das wirksamste Mittel, ein Haus in Schutt und Asche zu legen.

Denn nicht nur die offenen Flammen können brennbare Stoffe in der näheren Umgebung der Auftaustelle entzünden, auch die Hitze in den wärmeleitenden Wandungen der Wasserleitung kann in einen unkontrollierbaren Hohlraum oder in einen benachbarten Raum mit leichtentzündbaren Gegenständen (Papierabfälle etc.) geleitet werden und dort zum Brand führen.

Sollte aus bestimmten Gründen dennoch eines dieser Verfahren gewählt werden müssen, so gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen, wie sie für feuergefährliche Arbeiten vorgeschrieben sind. Bei solchem Handeln wird im Regelfall von den Versicherungen immer grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Auftauarbeiten von eingefrorenen Wasserleitungen sollten grundsätzlich auch nicht mit elektrischem Strom durchgeführt werden, auch nicht aus einem Auftau- oder Schweißtrafo, einem Umformer oder Gleichrichter.

Besser ist es allerdings, für das Auftauen Haartrockner, Heizlüfter, Heißluftgebläse, Dampfstrahlgeräte oder Tücher, die in heißes Wasser getaucht werden, zu verwenden. Auch Heizmatten und heiße Ziegelsteine oder Wärmflaschen sind gute Hilfsmittel zum Auftauen.