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Anwendbarkeit der OIB-Richtlinien in Wien

Für Bauvorhaben im Bundesland Wien können die OIB-Richtlinien, Ausgabe 2015, im Sinne des § 2 WBTV bzw. nach einer magistratsinternen Prüfung bereits jetzt angewendet werden.

Für den Brandschutzplaner sind folgende Richtlinien primär relevant:

  • OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“
  • OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz online casino bei Betriebsbauten“
  • OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“
  • OIB-Richtlinie 2.3 „Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22m“
  • OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“

Zur Erstellung von Brandschutzkonzepten ist der OIB-Leitfaden „Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ zu berücksichtigen.